Stimmrechtsübertragung
So können Stimmrechte
vorab übertragen werden
- Bis zu 25 Vertretungen pro Vertreter:in
- Differenzierte Stimmabgabe
- Einfache Konfiguration des Features
Das Feature „Stimmrechtsübertragung“ ist sowohl für das POLYAS Live Voting als auch für die Online-Wahl verfügbar. Es bietet Ihren Stimm- bzw. Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihr Stimmrecht vor dem Wahlvorhaben an eine andere Person zu übertragen. Dies ist nützlich, sollten sie am Tag der Abstimmung verhindert sein. Es handelt sich bei der Stimmrechtsübertragung um eine ungebundene Stimmrechtsübertragung: Der:die Vertreter:in kann in einem Vorgang untereinander die eigene Stimmabgabe tätigen und zudem für die Person abstimmen, die vertreten wird. Die Vertreter:innen können hierbei eine differenzierte, unabhängige Stimmabgabe vornehmen, z. B. für sich selbst einmal mit „Ja“ und für die vertretene Person mit „Nein“ stimmen.
1. Buchung des Features
Um das Feature zu buchen, navigieren Sie in den Feature-Bereich Ihres POLYAS Wahlprojekts und öffnen die Feature-Kachel zu „Stimmrechtsübertragung“. Klicken Sie auf den grünen Button „Hinzufügen“, um das Feature zu buchen.
2. Stellvertretungen hinzufügen
Gehen Sie im Bereich „Stimmberechtigte“ bzw. „Wahlberechtigte“ auf den Reiter „Attribute“. Hier können Sie nun unter „Neues Attribut hinzufügen“ „Stellvertretung“ auswählen und diese mit Klick auf „Hinzufügen“ als Attribut hinterlegen. Klicken Sie im Anschluss daran auf „Speichern“. In Ihrem Verzeichnis der Stimmberechtigten bzw. Wähler:innen erscheint nun die Spalte „Stellvertretung“. Sie können Ihr Verzeichnis nun manuell eintragen oder unsere Import-Funktion nutzen.
3. Verzeichnis der Stimm- bzw. Wahlberechtigten importieren
Hinterlegen Sie in Ihrer Excel-Datei Ihres Verzeichnisses eine Spalte für die Stellvertretungen und tragen Sie dort bei allen Personen, die ihr Stimmrecht übertragen möchten, die von Ihnen gewählte ID (kann ggf. die E-Mail-Adresse sein) des:der Stellvertreter:in ein. Bei allen Personen, die selbst teilnehmen und abstimmen werden, lassen Sie das Feld in der Spalte „Stellvertretung“ leer.
Wenn Sie das Verzeichnis importieren, ordnen Sie den Spalten in der Kopfzeile die passenden Attribute zu und wählen Sie bei den Stellvertretungen das Attribut „Stellvertretung“ aus.
Verzeichnis manuell anlegen
Wenn Sie das Verzeichnis manuell anlegen, tragen Sie ebenfalls nur bei den Personen, die vertreten werden sollen, die ID des:der Vertreter:in ein und lassen dieses Feld bei allen übrigen Stimm- bzw. Wahlberechtigten leer. Zusätzliche Spalten für weitere Merkmale können Sie über die Einstellungen im Bereich Attribute hinzufügen.
-> Eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung des Verzeichnisses der Stimmberechtigten für das Live Voting finden Sie hier. Eine Anleitung zur Einrichtung eines Wähler:innenverzeichnisses in der Online-Wahl hier.
4. Sonderfunktion: Flexible Stimmrechtsübertragung im Live Voting
Nutzen Sie das Feature bei einem POLYAS Live Voting, können Sie zudem die flexible Stimmrechtsübertragung aktivieren. Diese ermöglicht es Ihre Stimmberechtigten, während einer Veranstaltung das Stimmrecht ihreren Stellvertretungen zu übertragen, wenn sie die Veranstaltung z. B. früher oder für einen kurzen Zeitraum verlassen müssen und deshalb selbst nicht abstimmen können.
Aktiviert werden muss die flexible Stimmrechtsübertragung bereits bei Buchung des Features. Bitte weisen Sie unser Support-Team bei Buchung darauf hin, dass Sie die Funktion nutzen möchten (siehe auch Kapitel 1).
Einrichtung der flexiblen Stimmrechtsübertragung
Neben der Spalte „Stellvertretung“ müssen Sie im Verzeichnis der Stimmberechtingen unter „Attribute“ ebenfalls das Attribut „Stellvertretung initial aktiv“ hinzufügen.
Dieses definiert, ob die Stimmrechtsübertragung gleich von Beginn der Abstimmung aktiviert sein soll, wenn der:die Stimmberechtigte bereits weiß, dass er:sie nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, oder, ob die Stimmrechtsübertragung bei Abstimmungsbeginn deaktiviert sein soll. Tragen Sie in der Spalte Ihres Verzeichnisses folgende Werte ein:
- NO: Die Stimmrechtsübertragung ist bei Start nicht aktiviert und die eingetragene Person kann selbst abstimmen
- YES: Die Stellvertretung ist aktiv und der:die Vertreter:in kann ab Wahlstart für den:die Stimmberechtigte abstimmen.
Achtung: Bei allen Stimmberechtigten, die selbst am Live Voting teilnehmen und keine Stellvertretung benötigen, müssen Sie die Spalten „Stellvertretung“ und „Stellvertretung initial aktiv“ leer lassen.
Stimmrechtsübertragung flexibel aktivieren/deaktivieren
Sie können Sie als Wahlveranstalter:in während der Abstimmung, wenn der:die Stimmberechtigte sie dazu auffordert, die Stellvertretung im Live Voting Cockpit zu einem bestimmten Zeitpunkt aktivieren oder wieder deaktivieren. Dies ist im Bereich „Stimmrechte“ immer zu Beginn einer neuen Abstimmungsrunde möglich, also bevor Sie einen Stimmzettel starten.
Beispiel-Szenarien
Beispiel 1: Die stimmberechtigte Person („User 1“) muss ab Hälfte der Abstimmung gehen.
User 1 hat User 3 als Stellvertretung vorab ausgewählt. Bei Wahlstart besitzt User 1 sein:ihr Stimmrecht, User 3 besitzt nur sein:ihr eigenes Stimmrecht. Sobald die Stellvertretung im Live Voting Cockpit aktiviert wird, kann User 3 stellvertretend die Stimme von User 1 vergeben (siehe Beispiel-Verzeichnis unten). User 1 bekommt dann die Information angezeigt, dass er:sie kein Stimmrecht besitzt, da er:sie sein:ihr Stimmrecht übertragen hat.
Beispiel 2: Eine stimmberechtigte Person („User 4“) kann nach Beginn der Abstimmung zu einem späteren Punkt teilnehmen. Er:sie hat User 2 als Stellvertretung ausgewählt. Bei Wahlstart kann User 2 bereits für User 4 abstimmen. Wenn im Live Voting Cockpit die Stellvertretung wieder deaktiviert wird, kann User 4 wieder selbst abstimmen.
5. Als Stellvertreter:in abstimmen
Nimmt einer Ihrer Stimm- bzw. Wahlberechtigten als Vertreter:in an einem Wahlvorhaben teil, werden ihm:ihr die Stimmzettel, für welche die vertretene Person eine Stimmberechtigung hat, unterhalb des eigenen Stimmzettels angezeigt. Zudem erscheint über diesen Stimmzetteln ein Hinweis, in welchem darauf hingewiesen wird, dass das Stimmrecht für diesen Stimmzettel übertragen wurde und durch wem. Sie können nun ihre Stimmabgabe sowie die Stimmabgabe in Stellvertretung tätigen.
Hinweis: Im POLYAS Online-Wahlmanager können Sie als Wahlleiter:in den Status des Einladungsversands einsehen. Alle Personen, die eine Stellvertretung angegeben haben, erhalten keine Wahleinladung, da sie an der Abstimmung nicht teilnehmen. Der:die Stellvertreter:in erhält nur seine:ihre eigene Wahleinladung. Die Stimmzettel der zu vertretenden Person werden ihm:ihr oberhalb der eigenen angezeigt.