Was bedeuten die erweiterten Optionen für Stimmzettel und wie kann man sie konfigurieren?

Was bedeuten die erweiterten Optionen für Stimmzettel und wie kann man sie konfigurieren?

Unter „Erweiterte Optionen“ können Sie im POLYAS Online-Wahlmanager weitere Regeln für Ihren Stimmzettel festlegen. Hier können Sie z. B. die „Abgabe zu vieler Stimmen“ oder „Abgabe zu weniger Stimmen“ aktivieren bzw. deaktivieren.

Erweiterte Optionen in den Stimmzettelregeln.
Erweiterte Optionen in den Stimmzettelregeln.

-> Mehr zur Stimmzettel-Konfiguration lesen Sie hier.

Erweiterte Optionen: Abgabe zu vieler Stimmen / zu weniger Stimmen 

Deaktiviert man die Abgabe zu vieler Stimmen, verhindert das System, dass ein Stimmzettel mit zu vielen Stimmen abgegeben werden kann. Das bedeutet der:die Wähler:in kann maximal so viele Stimmen einreichen, wie Maximalstimmen vorgegeben wurden. 

Abgabe zu vieler Stimmen
Abgabe zu vieler Stimmen.

Ein Beispiel: Auf dem Stimmzettel ist es erlaubt, maximal 5 Stimmen abzugeben. Der:die Wähler:in vergibt aber >= 6 Stimmen woraufhin ein Hinweis erscheint, dass die Stimmvergabe korrigiert werden muss. Wenn die Abgabe zu vieler Stimmen deaktiviert ist, muss die Stimmvergabe korrigiert werden. Eine Stimmabgabe ist nicht möglich und der Button zur verbindlichen Stimmabgabe ist ausgegraut. 

Ebenso verhält es sich, wenn Sie die Abgabe zu weniger Stimmen deaktiviert ist: Der:die Wähler:in wird an der Unterschreitung der Mindeststimmen gehindert, indem er:sie eine Aufforderung erhält, seine:ihre Stimmvergabe zu korrigieren. Setzen Sie eine Mindeststimme von 1 und der:die Wähler:in vergibt keine Stimme, würde dieser Hinweis erscheinen.

Abgabe zu weniger Stimmen
Abgabe zu weniger Stimmen

Aktivieren Sie die Abgabe zu vieler und/oder zu weniger Stimmen also nicht, gehen Sie sicher, dass Ihr:e Wähler:in genau in dem von Ihnen gesetzten Bereich von Maximal- und Mindeststimmen seine Stimmen vergibt. Bevor die Wähler:innen die Stimmabgabe nicht korrigiert haben, können Sie diese auch nicht abschließen und die Stimmen verbindlich einreichen.

Aktiviert man die Vergabe zu vieler oder zu weniger Stimmen, können die Wähler:innen die Mindeststimmen unterschreiten bzw. die Maximalstimmen überschreiten. Sie erhalten einen Hinweis hierzu und die Möglichkeit, dies zu korrigieren. Tun Sie dies nicht, wird der Stimmzettel als ungültig gewertet und die Stimmen werden im Wahlergebnis unter „Anzahl ungültiger Stimmzettel – davon ungültig durch Wahlregelverletzung“ entsprechend ausgewiesen.

Stimmen - Ungültig durch Wahlregelverletzung
Stimmen – Ungültig durch Wahlregelverletzung.

Erweiterte Optionen: Ungültig wählen & Enthaltung

Sie können die Funktionen „Ungültig wählen“ oder „Enthaltung“ aktivieren, um den Wähler:innen die Möglichkeit zu geben, ihren Stimmzettel aktiv ungültig zu machen oder sich auf dem Stimmzettel zu enthalten. Anders als in der Kombination der verschiedenen oben beschriebenen Einstellungen entscheidet sich der:die Wähler:in bei dem Feld „Ungültig wählen“dafür, ungültig zu wählen. 

Bei der Briefwahl würde man dies z. B. durch Durchstreichen des Stimmzettels erreichen. Im Ergebnis-PDF sind diese ungültigen Stimmen unter „davon als ungültig markiert“ zu finden.

Stimmen - Ungültig markiert.
Stimmen – Ungültig markiert.

Die Option „Enthaltung“ kann ebenfalls zusätzlich aktiviert werden. Hier wird den Wahlberechtigten die Möglichkeit gegeben, sich auf dem Stimmzettel zu enthalten. 

Beispiele für Stimmzettel-Konfigurationen finden Sie hier >