Ist eine Änderung am Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) möglich?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir leider keine Änderungen am AVV vornehmen können, da diese eine erneute rechtliche Prüfung unserer Rechtsberater erfordern würden.
Wir haben unseren AVV mit unserer Rechtsberatung speziell auf unsere Leistungen und Prozesse erstellt und abgestimmt. Mit dem Dokument decken wir die datenschutzrechtlichen Bedingungen ganzheitlich ab und bieten unseren Kunden eine rechtssichere vertragliche Grundlage. Es ist zudem ebenfalls nicht möglich, die AVVs eines Kunden zu unterzeichnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sie finden unseren AVV in den AGBs auf unserer Website unter https://www.polyas.de/agb zum Download.
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