Ist ein längerer Wahlzeitraum nach Wahlstart möglich?
Nein, eine nachträgliche Verlängerung des Wahlzeitraumes ist nicht möglich. Dies gilt für alle unsere POLYAS Wahlprodukte.
Der Wahlzeitraum wird vor Wahlstart bzw. der Versiegelung der Wahl festgelegt und von unserem System automatisch in die Wahleinladung übernommen. Mit der Versiegelung wird das Wahlprojekt unveränderbar verschlossen und es können keine Änderungen an festen Rahmendaten wie dem Wahlzeitraum oder dem Wähler:innenverzeichnis mehr vorgenommen werden wie auch bei analogen Wahlen.
Bei einer nachträglichen Verlängerung müssten alle Wahlberechtigten informiert werden, was systemseitig durch den automatischen Versand der Wahleinladungen oder auch bei einem postalischen Versand nicht gewährleistet werden kann. POLYAS kann somit in keinem Fall sicherstellen, dass alle Wahlberechtigten von der Änderung des Wahlzeitraumes erfahren und so von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.
Aus diesem Grund und da POLYAS nicht in laufende Wahlprozesse eingreifen möchte, können wir Ihnen für die nachträgliche Verlängerung des Wahlzeitraumes keine Funktionalität anbieten.
POLYAS-Tipp: Wir empfehlen Wahlleiter:innen einen ausreichend langen Wahlzeitraum einzustellen, um diesem Problem vorzubeugen. Zudem können Wahlerinnerungen genutzt werden. Im POLYAS Online-Wahlmanager besteht auch die Möglichkeit, die Wahl vorzeitig zu beenden. Hier sollte allerdings geprüft werden, ob dies satzungsgemäß zulässig ist, falls bereits genügend Wahlberechtigte ihre Stimmen abgegeben haben.