Besteht ein Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten?
Ein Anspruch auf die Löschung personenbezogener Daten besteht, wenn Sie als Wahlveranstalter eine AVV mit uns abgeschlossen haben.
Grundsätzlich löscht POLYAS alle personenbezogenen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Lesen Sie, wie Sie die Verarbeitung personenbezogener Daten vermeiden >
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